Symbolbild, mit KI erstellt.
Sie möchten den Wert Ihres Hauses für andere Pläne nutzen, aber Ihr vertrautes Umfeld behalten. Bei einem Verkauf mit Rückmietung verkaufen Sie die Immobilie und wohnen anschließend auf Grundlage eines Mietvertrags dort weiter. Damit verändern sich sowohl Ihre Vermögenssituation als auch die Regeln für Ihr Wohnen. Beides sollte zusammen zu Ihren Plänen passen.
Zuerst das eigene Ziel klären
Schreiben Sie auf, was Ihnen an einer solchen Lösung wichtig ist. Geht es um mehr verfügbares Geld, um weniger Verantwortung für das Haus oder um eine verlässliche Wohnperspektive? Diese Ziele können unterschiedliche Vereinbarungen erfordern.
Denken Sie dabei über die nächsten Monate hinaus. Passt das Haus auch dann noch, wenn Sie später weniger Platz brauchen oder Treppen beschwerlich werden? Möchten Sie dauerhaft bleiben oder nur einen Umzug aufschieben? Je konkreter Ihre Vorstellungen sind, desto besser lassen sich Angebote und Vertragsentwürfe daran prüfen.
Kaufpreis und künftige Wohnkosten gemeinsam betrachten
Ein hoher Kaufpreis beantwortet noch nicht, ob eine Rückmietung langfristig zu Ihrem Budget passt. Lassen Sie sich zunächst darstellen, welcher Betrag nach der Ablösung bestehender Darlehen, den für Sie anfallenden Verkaufskosten und gegebenenfalls Steuern verbleiben würde. Ob solche Positionen anfallen und wie hoch sie sind, muss für Ihren Fall geklärt werden.
Stellen Sie dem Ihre künftigen Ausgaben gegenüber: Miete, vereinbarte Nebenkosten, Energie, laufender Lebensunterhalt und eine Reserve. Fragen Sie ausdrücklich, ob und auf welcher Grundlage Mietänderungen vorgesehen sind. Prüfen Sie auch, welche Kosten für Reparaturen oder andere Arbeiten laut Vertragsentwurf bei Ihnen verbleiben sollen.
Rechnen Sie mehrere Zeiträume durch. Eine monatliche Belastung, die sich zunächst gut tragen lässt, kann über viele Jahre einen erheblichen Teil des Verkaufserlöses beanspruchen. Nutzen Sie dafür Ihre tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Eine solche Haushaltsrechnung ist eine Vorbereitung für die unabhängige Beratung, keine Renditeprognose.
Wohnen bleiben braucht eine belastbare Vereinbarung
Ein unbefristeter Mietvertrag bedeutet nicht automatisch, dass Sie lebenslang unkündbar wohnen. Das Gesetz nennt Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter, darunter unter bestimmten Umständen Eigenbedarf. Welche zusätzliche Absicherung möglich und sinnvoll ist, gehört in die rechtliche Vertragsprüfung. Quelle: § 573 BGB.
Auch ein Zeitmietvertrag lässt sich nicht allein durch ein eingetragenes Enddatum wirksam begründen. Das Gesetz verlangt dafür bestimmte Gründe und deren schriftliche Mitteilung bei Vertragsschluss. Ein bloßes Versprechen, Sie könnten eine bestimmte Anzahl von Jahren bleiben, sollte deshalb nicht die Prüfung der tatsächlichen Vereinbarung ersetzen. Quelle: § 575 BGB.
Legen Sie die gewünschten Schutzregelungen offen: Wer soll im Haus wohnen dürfen? Welche Räume, Gartenflächen und Nebenräume gehören dazu? Was soll bei einem weiteren Verkauf, beim Tod eines Vertragspartners oder bei einem späteren Auszug gelten? Lassen Sie sich erklären, welche Risiken trotz der vorgesehenen Regelungen verbleiben.
Mietvertrag, Wohnungsrecht und Nießbrauch unterscheiden
Diese Begriffe beschreiben unterschiedliche Lösungen. Ein Mietvertrag regelt die Nutzung als Mieter. Ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB ist ein gesondertes Recht, ein Gebäude oder einen Teil davon als Wohnung zu nutzen. Nießbrauch nach § 1030 BGB kann weiter reichen und auch das Ziehen von Nutzungen ermöglichen. Entscheidend ist jeweils die konkrete Ausgestaltung. Quellen: § 1093 BGB und § 1030 BGB.
Lassen Sie sich bei einem vorgesehenen Grundbuchrecht insbesondere erklären, welchen Rang es erhält und was dieser bei einer Verwertung der Immobilie bedeutet. Fragen Sie außerdem, ob eine spätere Vermietung, die Aufnahme weiterer Personen oder ein Umzug möglich wäre. Die Bezeichnung „Wohnrecht“ allein beantwortet diese Fragen nicht.
Alternativen auf derselben Grundlage vergleichen
Vielleicht passt ein Verkauf mit Rückmietung zu Ihren Zielen. Vielleicht ist ein Verkauf mit späterer Übergabe, ein Umzug in eine kleinere Wohnung oder der Verbleib im Eigentum sinnvoller. Vergleichen Sie die Möglichkeiten anhand derselben Punkte: verfügbarer Betrag, laufende Kosten, Wohnsicherheit, Verantwortung für das Haus und Flexibilität bei Veränderungen.
Halten Sie fest, welche Informationen noch fehlen. Ein Angebot lässt sich schwer einordnen, wenn zwar ein Kaufpreis genannt wird, aber die spätere Miete oder die Wohnregelung offenbleibt. Holen Sie diese Angaben ein, bevor Sie sich auf eine Richtung festlegen.
Diese Fragen gehören vor der Unterschrift auf den Tisch
- Welcher Betrag bleibt mir aus dem Verkauf voraussichtlich tatsächlich verfügbar?
- Wie hoch sind Miete und weitere Wohnkosten heute, und welche Änderungen sind vorgesehen?
- Wie wird mein gewünschter Verbleib vertraglich abgesichert?
- Welche Folgen hätten ein weiterer Verkauf oder wirtschaftliche Schwierigkeiten des Käufers?
- Was gilt bei Reparaturen, Umbauten, Pflegebedarf oder einem späteren Auszug?
- Sind Kaufvertrag, Mietvertrag und mögliche Grundbuchrechte aufeinander abgestimmt?
Der Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Besprechen Sie die geplante Rückmietung daher früh mit dem Notariat und lassen Sie auch die mietrechtlichen sowie finanziellen Folgen unabhängig prüfen. Mündliche Zusagen sollten nicht neben widersprüchlichen Vertragsentwürfen stehen bleiben. Quelle: § 311b Absatz 1 BGB.
Wenn Sie zunächst Ihre Immobilie und Ihre Verkaufsüberlegungen einordnen möchten, können Sie Reher kontaktieren. Dieser Beitrag erläutert Fragen zur Rückmietung; er stellt kein konkretes Rückmietungsangebot von Reher dar.
Quellen
Amtliche Gesetzestexte auf Gesetze im Internet:
- § 573 BGB: Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
- § 575 BGB: Voraussetzungen eines Zeitmietvertrags
- § 1093 BGB: Wohnungsrecht
- § 1030 BGB: Nießbrauch an Sachen
- § 311b BGB: Notarielle Beurkundung bei Grundstücksverträgen
Stand der Quellenprüfung: 24. September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.