Alle Blogbeiträge

Immobilie geerbt: Wie eine Erbengemeinschaft den Verkauf vorbereitet

Wer entscheidet mit, welche Unterlagen fehlen und wie finden Sie eine gemeinsame Linie? Ein Leitfaden für die ersten Schritte vor dem Verkauf.

Reher Immobilien

Artikel teilen

Geöffnete Unterlagenmappe, Notizbuch und Hausschlüssel auf einem Holztisch.

Symbolbild, mit KI erstellt.

Bevor Sie über einen Verkaufspreis sprechen, brauchen alle Beteiligten denselben Überblick: Wer gehört zur Erbengemeinschaft, wie steht es um das Haus und welche Ziele haben die Einzelnen? Eine gemeinsame Unterlagenmappe und eine klare Aufgabenverteilung helfen, diese Fragen nacheinander zu klären.

Zuerst klären, wer gemeinsam entscheidet

Erben mehrere Menschen, gehört der Nachlass ihnen gemeinschaftlich. Für die Verfügung über eine Nachlassimmobilie sieht das Gesetz gemeinschaftliches Handeln vor. Eine Person, die den Verkauf organisiert, darf deshalb nicht allein aufgrund dieser Aufgabe auch für alle anderen verbindlich handeln. Klären Sie mit dem Notariat, wer mitwirken muss und ob Vollmachten oder eine Testamentsvollstreckung zu berücksichtigen sind. Quellen: § 2032 BGB und § 2040 BGB.

Sammeln Sie vorhandene Testamente, Erbverträge, Eröffnungsniederschriften und Nachweise zur Erbfolge. Für das Grundbuch ist nicht in jedem Fall ein neu beantragter Erbschein nötig: Eine öffentliche Verfügung von Todes wegen kann zusammen mit der Eröffnungsniederschrift ausreichen. Das Grundbuchamt darf zusätzliche Nachweise verlangen, wenn ihm diese Unterlagen nicht genügen. Welche Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind, sollten Sie früh mit dem Notariat klären. Quelle: § 35 Grundbuchordnung.

Ist noch offen, ob jemand die Erbschaft annimmt, oder sind die Schulden des Nachlasses unklar, hat die rechtliche Beratung Vorrang vor einer Verkaufsplanung. Der folgende Ablauf setzt voraus, dass Sie die Immobilie gemeinsam vorbereiten können.

Das Haus versorgen und Aufgaben festhalten

Auch ohne fertigen Verkaufsplan fallen Aufgaben an. Ist das Haus leer, braucht jemand Zugang, um nach dem Zustand zu sehen. Bei einer vermieteten Immobilie müssen Mietunterlagen, Ansprechpartner und laufende Vorgänge auffindbar sein. Erstellen Sie eine Liste mit Aufgabe, Zuständigkeit, Termin und voraussichtlichen Kosten.

  • Wer hat Schlüssel und kontrolliert die Immobilie?
  • Welche Versicherungen, Versorgungsverträge, Darlehen und regelmäßigen Zahlungen bestehen?
  • Gibt es Feuchtigkeit, einen Schaden oder eine andere dringende Angelegenheit?
  • Wer sammelt Rechnungen und informiert die übrigen Beteiligten?

Nicht jede Verwaltungsmaßnahme verlangt dieselbe Abstimmung wie die Übertragung des Eigentums. Für die ordnungsmäßige Verwaltung gelten eigene Regeln; notwendige Erhaltungsmaßnahmen kann ein Miterbe unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch allein treffen. Ob eine konkrete Beauftragung darunter fällt, sollte bei Uneinigkeit rechtlich geprüft werden. Quellen: § 2038 BGB und § 745 BGB.

Eine gemeinsame Unterlagenmappe anlegen

Für ein erstes Verkaufsgespräch müssen nicht schon alle Unterlagen vollständig sein. Hilfreicher als eine vermeintlich perfekte Mappe ist eine ehrliche Übersicht: Was liegt vor, was fehlt und wer kümmert sich darum? Beginnen Sie mit diesen Dokumenten, soweit vorhanden:

  • Unterlagen zur Erbfolge und ein aktueller Grundbuchauszug
  • Grundrisse, Wohnflächenangaben und vorhandene Bauunterlagen
  • Energieausweis sowie Nachweise über Umbauten und Modernisierungen
  • Darlehensunterlagen und Angaben zu Belastungen
  • Mietverträge und aktuelle Mietangaben bei vermieteten Objekten
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Hausgeldunterlagen und Protokolle der Eigentümerversammlungen

Ergänzen Sie bekannte Mängel und offene Fragen, auch wenn es dazu keine Rechnung oder Zeichnung gibt. Unterscheiden Sie dabei zwischen gesicherten Informationen und Erinnerungen. Ein vermutetes Baujahr eines Anbaus sollte nicht versehentlich als bestätigte Angabe im Exposé landen.

Ziele besprechen, bevor es um den Preis geht

Ein gemeinsames Ziel ist nicht selbstverständlich. Vielleicht möchte jemand verkaufen, während eine andere Person selbst einziehen oder einen Anteil übernehmen möchte. Halten Sie die unterschiedlichen Wünsche zunächst fest, ohne sie sofort zu bewerten.

Einigen Sie sich anschließend auf die Fragen, die beantwortet werden müssen: Welcher Zeitraum ist realistisch? Welche laufenden Kosten entstehen bis dahin? Soll vor einem Verkauf etwas instand gesetzt werden? Und welche Informationen braucht jeder, um einer Entscheidung zustimmen zu können? Ein kurzes gemeinsames Ergebnisprotokoll verhindert, dass Gespräche später unterschiedlich erinnert werden.

Bewertung und Verkaufsplanung auf dieselben Fakten stützen

Bitten Sie bei einer Markteinschätzung darum, die Annahmen offenzulegen: Zustand, Lage, Flächen, Vermietung und notwendige Arbeiten. So können alle Beteiligten nachvollziehen, worauf eine Preisempfehlung beruht. Vergleichen Sie Vorschläge auf derselben Informationsgrundlage.

Trennen Sie dabei drei Fragen: Welcher Angebotspreis erscheint sinnvoll? Welche Kosten und Verbindlichkeiten sind noch zu klären? Und wie wird ein späterer Erlös verteilt? Die letzten beiden Fragen gehören je nach Sachverhalt in die rechtliche oder steuerliche Beratung. Eine Preisempfehlung beantwortet sie nicht automatisch.

Checkliste für das erste gemeinsame Gespräch

  • Beteiligte, Ansprechpartner und gegebenenfalls Vertretungen sind erfasst.
  • Vorhandene Unterlagen und fehlende Informationen sind getrennt aufgelistet.
  • Dringende Aufgaben und laufende Kosten sind bekannt.
  • Wünsche zum Verkauf, zur Nutzung und zum Zeitplan sind gesammelt.
  • Offene rechtliche oder steuerliche Fragen sind für die passende Fachberatung notiert.

Wenn Sie den Verkauf einer geerbten Immobilie in Hamm und Umgebung vorbereiten, können Sie mit Reher die Immobilie, die vorhandenen Unterlagen und die nächsten Schritte der Vermarktung besprechen. Bringen Sie auch die Punkte mit, zu denen innerhalb der Erbengemeinschaft noch keine gemeinsame Entscheidung vorliegt. Kontakt zu Reher aufnehmen.

Quellen

Amtliche Gesetzestexte auf Gesetze im Internet:

Stand der Quellenprüfung: 24. September 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung zur Verkaufsvorbereitung und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung zum einzelnen Erbfall.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Erzählen Sie uns von Ihrer Immobilie und Ihren Plänen. Gemeinsam besprechen wir die nächsten Schritte.

Kontakt aufnehmen

Persönlicher Kontakt

Rückruf anfragen

Senden Sie uns Ihren Rückrufwunsch. Wir melden uns gerne persönlich bei Ihnen.

Pflichtfelder